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   VGH Bayern, 14.05.2007 - 1 ZB 06.226   

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VGH Bayern, 14.05.2007 - 1 ZB 06.226 (https://dejure.org/2007,63379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2007 - 1 ZB 06.226 (https://dejure.org/2007,63379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 1 ZB 06.226 (https://dejure.org/2007,63379)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341

    Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer

    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (BVerwG, B.v. 30.6.2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 23; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60/04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.5.2007 - 1 ZB 06.226 - juris Rn. 28).

    Dass das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen auf bestimmte Argumente des Klägers - insbesondere das Vorbringen, die Planfeststellungsbehörde sei im Rahmen der Planergänzung noch einmal in eine Gesamtabwägung aller öffentlichen und privaten Belange eingetreten - nicht eingegangen ist, reicht hierfür nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2007 - 1 ZB 06.226 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 1 ZB 16.1144

    Beschränkung der zulässigen Zahl der Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden

    Ein Begründungsmangel liegt nur vor" wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar" sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. BayVGH" B.v. 14.5.2007 - 1 ZB 06.226 - juris Rn. 23).
  • VG München, 11.01.2017 - M 9 K 16.2010

    Außenbereichsinsel im Innenbereich

    Wenn - wie hier - der Bachlauf in einem erheblichen Abstand von der maßstabs-bildenden Bebauung verläuft, kann eine topographische Grenze des Bebauungszusammenhangs durch diesen nur bei dem Hinzutreten weiterer Umstände angenommen werden, für die hier keine Anhaltspunkte vorliegen (BayVGH, B.v. 14.5.2007 - 1 ZB 06.226).
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